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Natürlicher Wasserfall

Zusatzversicherung

Perfekte Konstellation für gesetzlich Versicherte

Private Zusatz­versicherung für Kosten­erstattung

Jeder gesetzlich Versicherte hat die Option, eine private Zusatzversicherung für Behandlungen durch Heilpraktiker abzuschließen. Es gibt eine breite Palette von Angeboten in diesem Bereich. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an Ihren vertrauenswürdigen Versicherungsberater zu wenden.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsangeboten liegen in folgenden Punkten:

  1. Der Prozentsatz der Kosten, der erstattet wird (70 %, 80 %, oder 90 %).

  2. Die maximale Erstattungssumme pro Jahr oder pro Monat.

  3. Spezielle Zusatzleistungen wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, Brillen oder zahnärztliche Leistungen.

  4. Eintrittsvoraussetzungen, wie das Alter des Versicherten, Vorerkrankungen und ähnliche Faktoren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Abrechnung gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) erfolgt. Bisher hatten unsere Patienten in der Regel keine Schwierigkeiten, die Kosten gemäß ihrem Versicherungsstarifs erstattet zu bekommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Patient unabhängig von eventuellen Erstattungen durch Versicherungen Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag sind.

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